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Bis zum 31. März müssen Firmen die Beschäftigungsdaten an die Agentur für Arbeit übermittelt werden

Die Agentur für Arbeit hat die Unternehmen daran erinnert, dass sie bis zum 31. März ihre Beschäftigungsdaten an die Beh...
Sebastian.Liesegang
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27. Januar 2023
27. Januar 2023

Die Agentur für Arbeit hat die Unternehmen daran erinnert, dass sie bis zum 31. März ihre Beschäftigungsdaten an die Behörde übermitteln müssen. Hintergrund ist, dass Betriebe mit mindestens 20 Beschäftigten künftig 5 Prozent ihrer Arbeistplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzen müssen. Wer das nicht macht, muss eine sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen, die anhand der durchschnittlichen Beschäftigungsquote eines Jahres ermittelt wird. Die Übermittlung der Beschäftigungsdaten ist für alle Unternehmen Pflicht. Die Frist kann nicht verlängert werden.

 

Bildquelle: Antenne KL

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