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Kaiserslautern: 29-jähriger wird mit Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt

Gestern kam es in einem Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einem ...
Nina.Schober
·
23. Februar 2024
23. Februar 2024

Gestern kam es in einem Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einem Urteil. Dem 29-jährigen Angeklagten wurde unter anderem zur Last gelegt, im vergangenen Jahr in Kaiserslautern und andernorts größere Mengen Betäubungsmittel, insbesondere Amphetamin und Marihuana, an Abnehmer verkauft zu haben. In einem Fall soll er mehr als 10 kg Amphetamin für 14.500 Euro verkauft haben, wobei er jedoch nicht wusste, dass sein Abnehmer eine Vertrauensperson der Polizei war. Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme wurde der Angeklagte gestern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt, berichtet Michael Stiefenhöfer, Vizepräsident und Pressesprecher des Landgerichts Kaiserslautern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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